Kurabgabe ab 01.01.2026
| Kurabgabe pro Tag | voll | ermäßigt | befreit |
|---|---|---|---|
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Übernachtungsgäste
| 3,00 € |
1,50 €
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| Tagesgäste | 2,86 € | | |
| Kinder 0-5 Jahre | | | 0 € |
| Kinder 6-17 Jahre
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1,50 €
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| Schüler / Studenten ab 18Jahre
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2,30 € | | |
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Schwerbehinderte ab GdB 50
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1,50 €
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| Schwerstbehinderte GdB 100 | | | 0 € |
| eingetragenes Begleitperson von Schwerstbehinderten (GdB 50 - 100) | | | 0 € |
| Personen die im Erhebungsgebiet arbeiten | | | 0 € |
| Familienbesuche* | | | 0 € |
| Hunde | | |
0 €
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(alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten)
* Familienmitglieder lt. § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Kurabgabensatzung, von Personen mit Hauptwohnsitz in Zingst, die ohne Vergütung in den eigenen Hausstand aufgenommen werden und sich nicht zu Erholungszwecken aufhalten.
Die Kurabgabepflicht entsteht mit der Ankunft in der Gemeinde und endet mit dem Tag
der Abreise.
Dabei werden der Anreise- und der Abreisetag als ein Tag berechnet.
Die Kurabgabe/Kurtaxe bezahlen Sie bei Ihrem Gastgeber. Dieser muss die Kurabgabe an den Zingster Fremdenverkehrsbetrieb entrichten. Sie erhalten eine Gästekarte, die auf Ihren Namen ausgestellt ist.
Mit der Gästekarte haben Sie Zugang zu kulturellen Angeboten und Veranstaltungen zu vergünstigten Preisen. Beispielsweise erhalten Sie ermäßigten Eintritt in Museen, Ausstellungen, Konzerte und Lesungen.
Die komplette Satzung können Sie auf der Seite der Gemeinde Zingst einsehen (externe Seite).