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Die Mächtigen und immer wieder Fischereihader.

Beitrag: Dr. MANFRED HESSEL, Ostseebad Wustrow - leicht gekürzte Fassung,
Quelle: OZ vom 07.08.1995

Die Geschichte der Bodden- und Ostseefischerei ist auch eine Geschichte des Neids und Haders. Solange es hier die Fischerei gibt, gibt es auch Regelungen zur "Fischereigerechtigkeit" der Mächtigen. Die Fischer hatten seit Jahrhunderten Gebühren oder Naturalien an den Adligen bzw. an die Stadt Ribnitz zu entrichten. Die Heringsfischer von Steinort (Neuhaus) mussten je Fischer zwischen 4 - 6 Gulden jährlich Pacht an die Stadt Ribnitz zahlen.

Es ist bekannt, dass Erich von Dänemark bereits 1311 mit einer Grenzlinie den Streit zwischen Pommern und Mecklenburgern zu schlichten suchte. Diese Grenzlinie verlief auf dem Saaler Bodden vom Moischenstein bei Langendamm bis zum Ahrenshooper Haken. Wer über die Grenze kam und im anderen Gebiet fischte, musste Pacht bezahlen. Doch Ruhe gab es nur selten.

Die Turbulenzen nahmen immer wieder zu, oder warum musste z.B. 1573 der mecklenburgische Herzog die Ribnitzer auffordern, die Althäger im Falle einer Störung beim Fischfang durch die Pommerschen mit bewaffneter Schiffsmannschaft schützen?

1578 war die Lage noch komplizierter. Die Ribnitzer forderten den Herzog auf, sie vor den Rittern von Dechow (Pütnitz) und denen auf Daskow zu schützen. Diese hatten einfach ihre Netze im Bodden aufstellen und die Ribnitzer Fischer verprügeln und verjagen lassen.

So wurde 1591 zwischen Mecklenburg und Pommern der "Malchiner Rezeß" vereinbart, der faktisch bis 1842 unverändert gültig war. Leider sahen die Mecklenburger bald, dass sie bei den Verhandlungen sehr vertrauensselig gewesen waren. So mussten sie eine neue Fischereigrenze auf dem Bodden hinnehmen. Sie verlief südlicher in Richtung Althagen bis zur Kronsburg, wo eine weitere Zollbude errichtet wurde.

Am "Salzmeer" = Ostsee sollte die Grenze südlich vom heutigen Ahrenshoop verlaufen. Von der alten Wieck zur Kronsburg verlief die Grenze "schnorrecht" (schnurgerade) durch den Saaler Bodden auf den Moischenstein, einem Findling beim heutigen Langendamm, zu. Von hier bis zur Mündung der Recknitz bildete die Strandlinie die Landesgrenze und in der Reknitz war es die Flussmitte.

Doch Papier ist bekanntlich geduldig, und der "Fischerei-Kleinkrieg" ging weiter. Ungesühnt blieb wohl auch die Brutalität eines Ritters von Dechow, der 1612 den Sohn des Damgartener Bürgermeisters auf dem Ribnitzer Bodden erschoss. Der mecklenburg ische Herzog sah sich gezwungen anzuweisen, Gewalt mit Gewalt zu vergelten, "sich aber aller Ungebührlichkeiten und Schimpfreden gegen die Herzöge von Pommern zu enthalten." Auch zwischen den Mecklenburger Fischern gab es wiederholt Auseinandersetzungen. Wiederhohlt musste der Rat der Stadt Ribnitz den Streit von Fischersleuten aus Ribnitz, Körkwitz, Dändorf und Dierhagen schlichten.

Endlich im Jahre 1842 wurde zwischen Preußen (Pommern war seit 1815 eine preußische Provinz) und Mecklenburg ein neuer Vertrag zur friedlichen Lösung der Probleme unterzeichnet. Doch mit dem "Ahrenshooper Grenzrezeß " wurden die Mecklenburger wieder benachteiligt. Die Preußen hatten einen sehr erfahrenen Diplomaten, die Mecklenburger einen unkompetenten Junker entsandt. So wurde die Grenze auf dem Saaler Bodden zugunsten Preußens westwerts verschoben und es erfolgte die Wegnahme des Ahrenshooper Werders, der stets in mecklenburgischen Besitz gewesen war. Gegen eine jährliche Pacht von sechs Talern durften die Althäger auf ihrem Grund und Boden ihr Vieh weiden.

Am 18. März 1898 wurde dieses Abkommen durch einen Staatsvertrag zwischen Mecklenburg und Preußen ersetzt. Dieser enthielt viele gemeinsame Regelungen der Fischerei im ganzen Bodden. Schonreviere entstanden und Mindestmaße der Fische eingeführt. Die Fischerei durfte mit Zeesenbooten, Garnen, Stellnetzen, Aalangeln und Reusen betrieben werden.

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