Der Nationalpark ist in zwei Schutzzonen gegliedert.
- Schutzzone I (Kernzone) Gebiete, die einen naturnahen Zustand aufweisen
- Wege dürfen nicht verlassen werden
- Schutzzone II (Pflege- und Entwicklungszone)
- Wege dürfen in der Regel verlassen werden
- z.B. Vogelbrutgebiete dürfen nicht betreten werden (nur unter Führung )
- Für die Gewässer des Nationalparks gilt eine Befahrensregelung.