Erholungsort Born a. Darß
Kurabgabe / Kurtaxe, Kurkarte (Auszug) - Januar 2023

Die Kurabgabe / Kurtaxe ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe zur Unterhaltung und Pflege der Kurorte, einschließlich ihrer Wege und bewachten Strände.
Die Höhe der Abgabe wird durch die Kurabgabesatzung der Gemeinde bestimmt. Die Kurbeitragspflicht beginnt mit dem Tag der Ankunft und endet am Abreisetag. Neu ab 2023: Die Kurabgabe wird am Anreisetag und Abreisetag erhoben.
Die Kurkarte erhält der Gast nach seiner Anmeldung und Entrichtung der Kurabgabe beim Vermieter.

Wie hoch ist die Kurabgabe in Born a. Darß?

Personengruppe

Dauer

Preis

Erwachsene

pro Person und Aufenthaltstag

2,50 €

Jahreskurkarte pro Person ab der Vollendung des 16. Lebensjahres

  • 70,00 €

Kinder

ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres je Aufenthaltstag

  • 1.60 €

Jahreskurkarte je Kind ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres

  • 46.00 €

Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten)

Kurkarteninhaber können gewährte Eintrittsermäßigungen an kulturellen Veranstaltungen ohne Einschränkungen in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für Museen und Ausstellungen.

Ermäßigte Gebühr gilt für:

  • Personen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und den gesundheitlichen Merkmalen AG, BL, B oder H eine Ermäßigung von 0,50 Euro.


Von der Kurabgabe befreit:

  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres bei Nachweis des Lebensalters,
  • Schwerstbehinderte mit einer Behinderung von 100 % und deren Begleitpersonen, wobei das Merkzeichen „B" für ständige Begleitung im Behindertenausweis dokumentiert sein muss.

Kontakt zur Kurverwaltung Born: 038 234 - 504 21


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