Unterkunft

Kurtaxe, Kurkarte Eholungsort Born a. Darß - Satnd Januar 2011

Die Kurtaxe ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe zur Unterhaltung und Pflege der Kurorte, einschließlich ihrer Wege und bewachten Strände.
Die Höhe der Abgabe wird durch die Kurtaxsatzung der Gemeinde Ahrenshoop bestimmt. Die Kurbeitragspflicht beginnt mit dem Tag der Ankunft; An- und Abreisetag gelten als 1 Tag.
Die Kurkarte erhält der Gast nach seiner Anmeldung und Entrichtung der Kurtaxe beim Vermieter.

Mit der Entrichtung der Kurtaxe erhalten Sie ihre Kurkarte. Diese Karte berechtigt Sie während Ihres gesamten Aufenthaltes folgende Einrichtungen kostenlos bzw. zu ermäßigten Preisen in Anspruch zu nehmen:

kostenlos, z.B.

  • Strandbenutzung
  • Seebrückenbenutzung
  • Service der Kurverwaltung

ermäßigt, z.B.

  • Ganztagesparken auf kommunalen Parkplätzen der Region Fischland-Darss-Zingst
  • Nutzung des vielfältigen Veranstaltungsangebotes der Kurverwaltungen der Halbinsel Fischland-Darss-Zingst
  • mehr Informationen über die Kurtaxe erhalten Sie in jeder Kurverwaltung, mit dem Kurtaxeflyer "Informationsblatt für den Kurkarteninhaber der Regin Fischland-Darß-Zingst"

Reisezeit Preis pro Tag/Person Preis ermäßigt*
Reisezeit A von Pfingstfreitag
bis 30.09.
2,00 € 1,00 €
Reisezeit B Nebensaison vom 01.10.
bis Donnerstag vor Pfingsten
1,00 € 0,80 €
  Jahreskurkarte 50 €  
Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen möglich.

Ermäßigte Gebühr gilt für: Kinder ab 6 - 18 Jahren

Kinder unter 6 Jahren sind von der Kurabgabe befreit.

Studenten, Auszubildende, Schwerbehinderte ab 80 % bekommen 0,50 € Ermäßigung auf die volle Kurtaxe in der Reisezeit A, die Kurtaxe für Begleitpersonen mit Merkzeichen B ist frei

Begleitpersonen von Behinderten, wobei das Merkzeichen "B" für ständige Begleitung im Behindertenausweis dokumentiert sein muss.

Kontakt zur Kurverwaltung Born: 038 234 - 504 21